Neue Zuständigkeiten in der Antragsbearbeitung

Die gesetzlichen Krankenkassen in Sachsen haben die Zuständigkeiten für die Bearbeitung der Fördermittelanträge auf kassenartenübergreifende Pauschalförderung ab 2024 geändert.  

Selbsthilfeorganisationen

Alle Anträge von Selbsthilfeorganisationen sind an den vdek zu richten.

Selbsthilfekontaktstellen & Landesselbsthilfekontaktstelle

Die Selbsthilfekontaktstellen und die Landesselbsthilfekontaktstelle richten ihre Anträge an die IKK classic.

Selbsthilfegruppen

Die Anträge der Selbsthilfegruppen werden den kreisfreien Städten und Landkreisen zugeordnet. Die Gruppen werden anteilig auf die AOK PLUS, die IKK classic und die BKK Mitte verteilt.

Landkreis / StadtZuständigkeit
LK NordsachsenAOK PLUS
LK Sächsische Schweiz-OsterzgebirgeAOK PLUS
LK LeipzigAOK PLUS
Stadt ChemnitzAOK PLUS
Stadt DresdenAOK PLUS
LK BautzenAOK PLUS
LK ErzgebirgeAOK PLUS
LK GörlitzAOK PLUS
Stadt LeipzigAOK PLUS
LK Meißenvdek
LK Mittelsachsenvdek
LK VogtlandBKK Mitte
LK ZwickauIKK classic

Die Antragsfrist für das Förderjahr 2024 endet am 31.01.2024. Anträge, die danach eingehen, können nicht berücksichtigt werden.