Neue Zuständigkeiten in der Antragsbearbeitung
Zuständigkeiten für die Bearbeitung der Fördermittelanträge auf kassenartenübergreifende Pauschalförderung:
Selbsthilfeorganisationen
Alle Anträge von Selbsthilfeorganisationen sind an den vdek zu richten.
Selbsthilfekontaktstellen & Landesselbsthilfekontaktstelle
Die Selbsthilfekontaktstellen und die Landesselbsthilfekontaktstelle richten ihre Anträge an die IKK classic.
Selbsthilfegruppen
Die Anträge der Selbsthilfegruppen werden den kreisfreien Städten und Landkreisen zugeordnet. Die Gruppen werden anteilig auf die AOK PLUS, die IKK classic und die BKK Mitte verteilt.
Landkreis / Stadt | Zuständigkeit |
LK Nordsachsen | AOK PLUS |
LK Sächsische Schweiz-Osterzgebirge | AOK PLUS |
LK Leipzig | AOK PLUS |
Stadt Chemnitz | AOK PLUS |
Stadt Dresden | AOK PLUS |
LK Bautzen | AOK PLUS |
LK Erzgebirge | AOK PLUS |
LK Görlitz | AOK PLUS |
Stadt Leipzig | AOK PLUS |
LK Meißen | vdek |
LK Mittelsachsen | vdek |
LK Vogtland | BKK Mitte |
LK Zwickau | IKK classic |
Wichtig: Um für die Förderung berücksichtigt zu werden, reichen Sie einen vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag fristgerecht im Original bis zum 31. Januar 2025 ein. Anträge, die nach dem 31.01. des Förderjahres eingehen, führen zur Ablehnung.
Denken Sie bitte auch daran, den Nachweis über die Verwendung der Fördermittel des Vorjahres bis 31.01.2025 einzureichen.
Dies ist Voraussetzung (außer bei Erstantrag) für die neue Förderung.
Achtung: Änderung Postadresse AOK PLUS
Bitte nutzen Sie für die Zusendung der Unterlagen die Postadresse in Dresden, welche auf dem Antrag vermerkt ist.
Die auf dem Formular zum Nachweis über die Mittelverwendung angegebene Adresse in Chemnitz ist für die neue Förderperiode nicht mehr aktuell.
Um den Förderprozess möglichst reibungslos zu gestalten, ist es wichtig, dass beide Unterlagen (Nachweis über die Mittelverwendung der Pauschalförderung 2024 und Antrag auf Pauschalförderung 2025) zusammen versendet werden, da dies die Zuordnung enorm erleichtert.