Neue Zuständigkeiten in der Antragsbearbeitung
Die gesetzlichen Krankenkassen in Sachsen haben die Zuständigkeiten für die Bearbeitung der Fördermittelanträge auf kassenartenübergreifende Pauschalförderung ab 2024 geändert.
Selbsthilfeorganisationen
Alle Anträge von Selbsthilfeorganisationen sind an den vdek zu richten.
Selbsthilfekontaktstellen & Landesselbsthilfekontaktstelle
Die Selbsthilfekontaktstellen und die Landesselbsthilfekontaktstelle richten ihre Anträge an die IKK classic.
Selbsthilfegruppen
Die Anträge der Selbsthilfegruppen werden den kreisfreien Städten und Landkreisen zugeordnet. Die Gruppen werden anteilig auf die AOK PLUS, die IKK classic und die BKK Mitte verteilt.
Landkreis / Stadt | Zuständigkeit |
LK Nordsachsen | AOK PLUS |
LK Sächsische Schweiz-Osterzgebirge | AOK PLUS |
LK Leipzig | AOK PLUS |
Stadt Chemnitz | AOK PLUS |
Stadt Dresden | AOK PLUS |
LK Bautzen | AOK PLUS |
LK Erzgebirge | AOK PLUS |
LK Görlitz | AOK PLUS |
Stadt Leipzig | AOK PLUS |
LK Meißen | vdek |
LK Mittelsachsen | vdek |
LK Vogtland | BKK Mitte |
LK Zwickau | IKK classic |
Die Antragsfrist für das Förderjahr 2024 endet am 31.01.2024. Anträge, die danach eingehen, können nicht berücksichtigt werden.