Vergabesitzung der GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe Sachsen

 

Am 19.03.2024 fand die Vergabesitzung der GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe Sachsen statt.

Wichtigste Förderquelle für die gesundheitsbezogene gemeinschaftliche Selbsthilfe in Sachsen sind die Mittel der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nach §20h SGB V. Die gesetzlichen Krankenkassen vergeben die Fördermittel nach gemeinsamen Grundsätzen, die im „Leitfaden zur Selbsthilfeförderung“ des GKV-Spitzenverbandes festgeschrieben sind.

70 Prozent des Fördervolumens stehen für die kassenartenübergreifende Pauschalförderung zur Verfügung, 30 Prozent für die krankenkassenindividuelle Projektförderung. Mit den Mitteln aus der Pauschalförderung können laufende Kosten der Selbsthilfearbeit bezuschusst werden. Dazu gehören unter anderem die Raummiete sowie Sach-, Fahrt- und Honorarkosten.

Die Vergabe der Mittel der Pauschalförderung erfolgt unter Beteiligung von Vertretungen der Selbsthilfe, unter anderem der Landeskontaktstelle Selbsthilfe Sachsen. Die Ergebnisse der gemeinsamen Vergabesitzung am 19.03.2024 werden nun durch die Vertretungen der GKV finalisiert, so dass anschließend die Förderbescheide an die Selbsthilfegruppen, Selbsthilfekontaktstellen und Landesverbände ergehen können.