Förderung von Selbsthilfe

Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfekontaktstellen können in Sachsen von verschiedenen Stellen finanzielle Unterstützung erhalten.

Gesetzliche Kranken­versicherung

Die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) unterstützen seit vielen Jahren die Selbsthilfe rund um das Thema Gesundheit.

Geld bekommen:

  • Selbsthilfegruppen
  • Selbsthilfeorganisationen oder Landesverbände
  • Selbsthilfekontaktstellen

Die Grundlage dafür steht im Gesetz: § 20h SGB V.
Im sogenannten Leitfaden zur Selbsthilfeförderung (Fassung vom 16. Juni 2025, gültig ab 1.1.2026) sind die Regeln für die Förderung genau erklärt.

Es gibt zwei Arten der Förderung:

  1. Pauschalförderung – Geld für die regelmäßige Arbeit
  2. Projektförderung – Geld für besondere Vorhaben

 

Der Transparenzbericht der gesetzlichen Krankenkassen informiert, in welcher Höhe Fördermittel an die Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfekontaktstellen in Sachsen bewilligt und ausgezahlt wurden. 

Download Transparenzbericht 2025

    Wichtige Hinweise für die Anträge Pauschalförderung Sachsen 2026

    Die Formulare verfügen über eine automatische Rechenfunktion und können digital ausgefüllt werden. Damit diese Funktion richtig funktioniert, benötigen Sie auf Ihrem Computer das aktuelle Programm „Adobe Acrobat Reader“

    Befindet sich auf dem Computer das aktuelle Programm „Adobe Acrobat Reader"?

    • Wenn ja, kann der Download der Formulare problemlos erfolgen
    • Wenn nein, kann das Programm kostenfrei unter folgendem Link: https://get.adobe.com/de/reader/otherversions/ heruntergeladen und auf dem Computer installiert werden. 

    Die PDF-Formulare sind beschreibbar und barrierefrei.

    Abgabefrist

    Um für die Förderung berücksichtigt zu werden, reichen Sie einen vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag fristgerecht im Original bis zum 31. Januar 2026 ein. 
    Bei fehlender Information zu verspäteter Abgabe, werden Anträge mit Posteingangsstempel ab dem 2. Februar 2026 abgelehnt.
    Denken Sie bitte auch daran, den Nachweis über die Verwendung der Fördermittel des Vorjahres bis 31.01.2026 einzureichen. Dies ist Voraussetzung (außer bei Erstantrag) für die neue Förderung. 

    Bitte nutzen Sie für die Zusendung der Unterlagen die Postadresse auf dem Antrag. Um den Förderprozess möglichst reibungslos zu gestalten, ist es wichtig, dass beide Unterlagen (Nachweis über die Mittelverwendung der Pauschalförderung 2025 und Antrag auf Pauschalförderung 2026) zusammen versendet werden, da dies die Zuordnung erleichtert.

    Kassenübergreifende Pauschalförderung Ansprechpersonen und Download barrierefreie Antragsformulare

    Alle Anträge von Selbsthilfeorganisationen sind an den vdek (Verband der Ersatzkassen) zu richten.

    Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek)
    z.H. Katrin Brendler
    Glacisstraße 4
    01099 Dresden

    Telefon: 0351 876 55 38
    Mail: katrin.brendler(at)vdek.com

     

    Download barrierefreies Antragsformular Pauschalförderung 2026 für Selbsthilfeorganisationen.

    Die Selbsthilfekontaktstellen und die Landesselbsthilfekontaktstelle richten ihre Anträge an die IKK classic.

    IKK Classic
    z.H. Marita Kaps
    Tannenstraße 4b
    01099 Dresden

    Telefon: 0351 4292 415042
    Mail: marita.kaps(at)ikk-classic.de

     

    Download barrierefreies Antragsformular Pauschalförderung 2026 für Selbsthilfekontaktstellen.

    Die Anträge der Selbsthilfegruppen werden den kreisfreien Städten und Landkreisen zugeordnet. Die Gruppen werden anteilig auf die AOK PLUS, die IKK classic, den vdek und die BKK Mitte verteilt.

    Landkreis / StadtZuständigkeit 
    Landkreis NordsachsenAOK PLUS

    AOK PLUS – Die
    Gesundheitskasse für Sachsen
    und Thüringen

    Fachbereich Gesundheit fördern
    z. H. Ute Milczynski

    PKZ: 9113-GF
    Müllerstraße 42
    09113 Chemnitz

    Telefon: 0800 10590 15304
    Mail: ute.milczynski(at)plus.aok.de 

    Landkreis Sächsische Schweiz-OsterzgebirgeAOK PLUS
    Landkreis LeipzigAOK PLUS
    ChemnitzAOK PLUS
    DresdenAOK PLUS
    Landkreis BautzenAOK PLUS
    ErzgebirgskreisAOK PLUS
    Landkreis GörlitzAOK PLUS
    LeipzigAOK PLUS
    Landkreis Meißenvdek

    Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek)
    z.H. Katrin Brendler
    Glacisstraße 4
    01099 Dresden

    Telefon: 0351 876 55 38
    Mail: katrin.brendler(at)vdek.com

    Landkreis Mittelsachsenvdek
    VogtlandkreisBKK Mitte

    BKK Landesverband Mitte
    z.H. Armin Vogel
    Ernst-Reuter-Platz 3-5
    10587 Berlin

    Telefon: 030 383907-12
    Mail: armin.vogel(at)bkkmitte.de

    Landkreis ZwickauIKK classic

    IKK Classic
    z.H. Marita Kaps
    Tannenstraße 4b
    01099 Dresden

    Telefon: 0351 4292-415042
    Mail: marita.kaps(at)ikk-classic.de

     

    Download barrierefreies Antragsformular Pauschalförderung 2026 für Selbsthilfegruppen.

     

    Download barrierefreie Ausfüllhilfe zum Antrag auf kassenartenübergreifende Pauschalförderung für Selbsthilfegruppen (SHG) in Sachsen

    Wenn Sie im Jahr 2026 Geld (Förderung) bekommen möchten, müssen Sie den Antrag vollständig ausfüllen, unterschreiben und bis spätestens 31. Januar 2026 im Original abgeben. Anträge, die nach dem 31. Januar ankommen, werden abgelehnt.

    Bitte denken Sie auch daran: Wenn Sie im letzten Jahr schon Förderung bekommen haben, müssen Sie bis zum 31. Januar 2026 zeigen, wofür Sie das Geld verwendet haben (Nachweis über die Verwendung von Fördermitteln).

    Das ist nötig – außer wenn Sie zum ersten Mal einen Antrag stellen.

    Kassenindividuelle Projektförderung Ansprechpersonen und Download Antragsformulare

    Antrag stellen

    Sie können bei der AOK PLUS das ganze Jahr über einen Antrag stellen. Aber: Der Antrag muss spätestens 4 Wochen vor Beginn Ihres Projekts bei der AOK PLUS sein.

    Wie viel Geld Sie bekommen, entscheidet die AOK PLUS nach bestimmten Regeln. Dabei wird geprüft, ob Ihr Projekt zu den Förderregeln passt und wie viel Geld im Jahr noch zur Verfügung steht.

    Nachweis über die Verwendung des Geldes (Mittelnachweis)

    Wenn Ihr Antrag bewilligt wurde, bekommen Sie mit dem Zusageschreiben auch ein Formular für den Mittelnachweis.
    Bitte füllen Sie das Formular vollständig aus, lassen Sie es von zwei berechtigten Personen unterschreiben und senden Sie es im Original spätestens 8 Wochen nach Projektende zusammen mit einem Projektbericht an die AOK PLUS zurück.

    Wenn Sie den Nachweis nicht abgeben, kann das dazu führen, dass Sie für neue Projekte kein Geld mehr bekommen.

    Wie Sie den Antrag einreichen

    Die Antragsformulare können Sie am Computer ausfüllen und speichern. Danach drucken Sie das Formular aus und lassen es von zwei berechtigten Personen unterschreiben.
    Schicken Sie den Antrag dann per Post oder geben Sie ihn in einer AOK PLUS-Filiale in Ihrer Nähe ab.

    Förderschwerpunkte

    Deshalb unterstützt die Krankenkasse vor allem diese Themen bei Selbsthilfe-Projekten:

    • Junge Selbsthilfe: Gruppen und Angebote für junge Menschen

    • Selbsthilfe mit Blick auf die Region: Projekte, die zu den besonderen Bedürfnissen vor Ort passen

    • Mehr Wissen und Fähigkeiten in der Selbsthilfe: Zum Beispiel Schulungen oder Fortbildungen

    • Neue Wege zur Selbsthilfe: Ideen, wie mehr Menschen erreicht werden können

    • Digitale Selbsthilfe: Unterstützung über Internet, Apps oder Online-Treffen

    • Selbsthilfe für Familien: Angebote für ganze Familien oder Angehörige

     

    Antrag Projektförderung Sachsen für 2026 (PDF-Formular)

     

    Wir bitten darum, die Ausfüllhilfe zum Antrag gründlich zu lesen:

    Ausfüllhilfe für Anträge Projektförderung Sachsen 2026 (PDF)

     

    Die IKK classic gibt Geld für Projekte an Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfekontaktstellen im ganzen Bundesland Sachsen. Auch Selbsthilfegruppen vor Ort können gefördert werden.

    Wenn eine Selbsthilfegruppe, ein Landesverband oder eine Selbsthilfekontaktstelle in Sachsen Geld für ein Projekt beantragen möchte, muss der Antrag direkt an die IKK classic in Dresden geschickt werden.

    Wichtig:
    Der Antrag muss vor Beginn des Projekts gestellt werden – spätestens bis zum 31.12. des Jahres, in dem die Förderung gewünscht ist.

    Ihre Ansprechpartnerin bei der IKK classic ist:
    Marita Kaps
    ✉️ marita.kaps@ikk-classic.de
    📍 Tannenstraße 4 b, 01099 Dresden
    📞 Telefon: 0351 4292-415042
    📠 Fax: 0800 455 8888 553

    Zu den Antragsunterlagen

    Selbsthilfegruppen:

    Antragsformular Projektförderung Selbsthilfegruppen (PDF)

    Allgemeine Nebenbestimmungen für die Gewährung von Fördermitteln nach § 20h SGB V (Selbsthilfegruppen) (PDF)

    Selbsthilfeorganisationen:

    Antragsformular Projektförderung Landesverbände und -Organisationen der Selbsthilfe (PDF)

    Selbsthilfekontaktstellen:

    Antragsformular Projektförderung Selbsthilfekontaktstellen (PDF)

     

    Achtung: Nur für Landesverbände und -organisationen.

    Projektanträge können von Landesverbänden und -organisationen ganzjährig direkt bei der BARMER, der DAK-Gesundheit und der Techniker Krankenkasse (TK) eingereicht werden.

    Die KNAPPSCHAFT arbeitet eng mit Selbsthilfegruppen und -organisationen zusammen. Auf der Webseite der KNAPPSCHAFT finden Sie alle Dokumente für Förderanträge.

    Soziale Pflegeversicherung

    Die Selbsthilfeförderung bezogen auf Pflege ist durch „Das Elfte Buch Sozialgesetzbuch – Soziale Pflegeversicherung“ festgeschrieben. Die finanzielle Förderung der gemeinschaftlichen Selbsthilfe im Rahmen der Sozialen Pflegeversicherung dient Selbsthilfegruppen, -organisationen und -kontaktstellen, die sich die Unterstützung von pflegebedürftigen Menschen, von Personen mit erheblichem allgemeinem Betreuungsbedarf sowie deren Angehörigen und Nahestehenden verschrieben haben.

    Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Webseite der NAKOS.

    Kommunen und Landkreise

    Einige Kommunen und Landkreise in Sachsen unterstützen Selbsthilfegruppen durch finanzielle Förderung. Sowohl gesundheitsbezogene als auch soziale Selbsthilfegruppen können diese Förderung beantragen. Antragsverfahren und Förderhöhen sind sehr unterschiedlich, wenden Sie sich deshalb bitte an Ihre örtliche Selbsthilfekontaktstelle und erfragen Sie die Details dieser freiwilligen Leistungen durch die öffentliche Hand.

    Zu Selbsthilfekontaktstellen Sachsen

    Organisationen & Stiftungen

    Die Aktion Mensch gibt Geld für gute Projekte.
    Dieses Geld kommt von einer Soziallotterie, bei der Menschen Lose kaufen.
    Jedes Jahr hilft die Aktion Mensch mit dem Geld bei bis zu 8.500 Projekten.

    Die Projekte sollen Menschen helfen, zum Beispiel:

    • Menschen mit Behinderung,

    • Kindern und Jugendlichen,

    • oder Menschen mit großen sozialen Problemen.

    Auf der Internetseite von Aktion Mensch gibt es Hilfen, zum Beispiel:

    • „Förderfinder“: Er hilft, das passende Förderangebot für die eigene Idee zu finden.

    • „Schnell-Check“: Damit kann man schnell prüfen, ob die eigene Idee gefördert werden kann.

    Alle wichtigen Infos gibt es auf der Internetseite von Aktion Mensch.
    Dort steht alles über die Programme, wie man Geld beantragen kann und wer Hilfe bekommen kann.

    Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) hilft Menschen, die sich freiwillig engagieren.
    Sie unterstützt vor allem Regionen, in denen es weniger Angebote gibt – zum Beispiel auf dem Land.

    Dafür gibt es ein kleines Förderprogramm, mit dem man Geld für Projekte bekommen kann.
    Die DSEE bietet auch Online-Seminare und Beratung an.

    Alle Infos gibt es auf der Internetseite der DSEE.

    Auf der Internetseite vom Bundesverband Deutscher Stiftungen gibt es ein Online-Portal für Stiftungen.
    Dort finden Sie eine kostenlose Datenbank.

    Mit dieser Datenbank kann man Stiftungen in ganz Deutschland suchen.
    Zum Beispiel:
    Geben Sie das Wort „Selbsthilfe“ in das Suchfeld ein.
    Dann sehen Sie Stiftungen, die Selbsthilfegruppen oder ähnliche Einrichtungen unterstützen.