Gesetzliche Krankenversicherung
Die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) unterstützen seit vielen Jahren die Selbsthilfe rund um das Thema Gesundheit.
Geld bekommen:
- Selbsthilfegruppen
- Selbsthilfeorganisationen oder Landesverbände
- Selbsthilfekontaktstellen
Die Grundlage dafür steht im Gesetz: § 20h SGB V.
Im sogenannten Leitfaden zur Selbsthilfeförderung (Fassung vom 16. Juni 2025, gültig ab 1.1.2026) sind die Regeln für die Förderung genau erklärt.
Es gibt zwei Arten der Förderung:
- Pauschalförderung – Geld für die regelmäßige Arbeit
- Projektförderung – Geld für besondere Vorhaben
Der Transparenzbericht der gesetzlichen Krankenkassen informiert, in welcher Höhe Fördermittel an die Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfekontaktstellen in Sachsen bewilligt und ausgezahlt wurden.
Download Transparenzbericht 2025
Wichtige Hinweise für die Anträge Pauschalförderung Sachsen 2026
Die Formulare verfügen über eine automatische Rechenfunktion und können digital ausgefüllt werden. Damit diese Funktion richtig funktioniert, benötigen Sie auf Ihrem Computer das aktuelle Programm „Adobe Acrobat Reader“
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- Wenn ja, kann der Download der Formulare problemlos erfolgen
- Wenn nein, kann das Programm kostenfrei unter folgendem Link: https://get.adobe.com/de/reader/otherversions/ heruntergeladen und auf dem Computer installiert werden.
Die PDF-Formulare sind beschreibbar und barrierefrei.
Abgabefrist
Um für die Förderung berücksichtigt zu werden, reichen Sie einen vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag fristgerecht im Original bis zum 31. Januar 2026 ein.
Bei fehlender Information zu verspäteter Abgabe, werden Anträge mit Posteingangsstempel ab dem 2. Februar 2026 abgelehnt.
Denken Sie bitte auch daran, den Nachweis über die Verwendung der Fördermittel des Vorjahres bis 31.01.2026 einzureichen. Dies ist Voraussetzung (außer bei Erstantrag) für die neue Förderung.
Bitte nutzen Sie für die Zusendung der Unterlagen die Postadresse auf dem Antrag. Um den Förderprozess möglichst reibungslos zu gestalten, ist es wichtig, dass beide Unterlagen (Nachweis über die Mittelverwendung der Pauschalförderung 2025 und Antrag auf Pauschalförderung 2026) zusammen versendet werden, da dies die Zuordnung erleichtert.
Kassenübergreifende Pauschalförderung Ansprechpersonen und Download barrierefreie Antragsformulare
Alle Anträge von Selbsthilfeorganisationen sind an den vdek (Verband der Ersatzkassen) zu richten.
Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek)
z.H. Katrin Brendler
Glacisstraße 4
01099 Dresden
Telefon: 0351 876 55 38
Mail: katrin.brendler(at)vdek.com
Download barrierefreies Antragsformular Pauschalförderung 2026 für Selbsthilfeorganisationen.
Die Selbsthilfekontaktstellen und die Landesselbsthilfekontaktstelle richten ihre Anträge an die IKK classic.
IKK Classic
z.H. Marita Kaps
Tannenstraße 4b
01099 Dresden
Telefon: 0351 4292 415042
Mail: marita.kaps(at)ikk-classic.de
Download barrierefreies Antragsformular Pauschalförderung 2026 für Selbsthilfekontaktstellen.
Die Anträge der Selbsthilfegruppen werden den kreisfreien Städten und Landkreisen zugeordnet. Die Gruppen werden anteilig auf die AOK PLUS, die IKK classic, den vdek und die BKK Mitte verteilt.
| Landkreis / Stadt | Zuständigkeit | |
| Landkreis Nordsachsen | AOK PLUS | AOK PLUS – Die Telefon: 0800 10590 15304 |
| Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge | AOK PLUS | |
| Landkreis Leipzig | AOK PLUS | |
| Chemnitz | AOK PLUS | |
| Dresden | AOK PLUS | |
| Landkreis Bautzen | AOK PLUS | |
| Erzgebirgskreis | AOK PLUS | |
| Landkreis Görlitz | AOK PLUS | |
| Leipzig | AOK PLUS | |
| Landkreis Meißen | vdek | Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek) Telefon: 0351 876 55 38 |
| Landkreis Mittelsachsen | vdek | |
| Vogtlandkreis | BKK Mitte | BKK Landesverband Mitte Telefon: 030 383907-12 |
| Landkreis Zwickau | IKK classic | IKK Classic Telefon: 0351 4292-415042 |
Download barrierefreies Antragsformular Pauschalförderung 2026 für Selbsthilfegruppen.
Wenn Sie im Jahr 2026 Geld (Förderung) bekommen möchten, müssen Sie den Antrag vollständig ausfüllen, unterschreiben und bis spätestens 31. Januar 2026 im Original abgeben. Anträge, die nach dem 31. Januar ankommen, werden abgelehnt.
Bitte denken Sie auch daran: Wenn Sie im letzten Jahr schon Förderung bekommen haben, müssen Sie bis zum 31. Januar 2026 zeigen, wofür Sie das Geld verwendet haben (Nachweis über die Verwendung von Fördermitteln).
Das ist nötig – außer wenn Sie zum ersten Mal einen Antrag stellen.
Kassenindividuelle Projektförderung Ansprechpersonen und Download Antragsformulare
Antrag stellen
Sie können bei der AOK PLUS das ganze Jahr über einen Antrag stellen. Aber: Der Antrag muss spätestens 4 Wochen vor Beginn Ihres Projekts bei der AOK PLUS sein.
Wie viel Geld Sie bekommen, entscheidet die AOK PLUS nach bestimmten Regeln. Dabei wird geprüft, ob Ihr Projekt zu den Förderregeln passt und wie viel Geld im Jahr noch zur Verfügung steht.
Nachweis über die Verwendung des Geldes (Mittelnachweis)
Wenn Ihr Antrag bewilligt wurde, bekommen Sie mit dem Zusageschreiben auch ein Formular für den Mittelnachweis.
Bitte füllen Sie das Formular vollständig aus, lassen Sie es von zwei berechtigten Personen unterschreiben und senden Sie es im Original spätestens 8 Wochen nach Projektende zusammen mit einem Projektbericht an die AOK PLUS zurück.
Wenn Sie den Nachweis nicht abgeben, kann das dazu führen, dass Sie für neue Projekte kein Geld mehr bekommen.
Wie Sie den Antrag einreichen
Die Antragsformulare können Sie am Computer ausfüllen und speichern. Danach drucken Sie das Formular aus und lassen es von zwei berechtigten Personen unterschreiben.
Schicken Sie den Antrag dann per Post oder geben Sie ihn in einer AOK PLUS-Filiale in Ihrer Nähe ab.
Förderschwerpunkte
Deshalb unterstützt die Krankenkasse vor allem diese Themen bei Selbsthilfe-Projekten:
Junge Selbsthilfe: Gruppen und Angebote für junge Menschen
Selbsthilfe mit Blick auf die Region: Projekte, die zu den besonderen Bedürfnissen vor Ort passen
Mehr Wissen und Fähigkeiten in der Selbsthilfe: Zum Beispiel Schulungen oder Fortbildungen
Neue Wege zur Selbsthilfe: Ideen, wie mehr Menschen erreicht werden können
Digitale Selbsthilfe: Unterstützung über Internet, Apps oder Online-Treffen
Selbsthilfe für Familien: Angebote für ganze Familien oder Angehörige
Antrag Projektförderung Sachsen für 2026 (PDF-Formular)
Wir bitten darum, die Ausfüllhilfe zum Antrag gründlich zu lesen:
Ausfüllhilfe für Anträge Projektförderung Sachsen 2026 (PDF)
Die IKK classic gibt Geld für Projekte an Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfekontaktstellen im ganzen Bundesland Sachsen. Auch Selbsthilfegruppen vor Ort können gefördert werden.
Wenn eine Selbsthilfegruppe, ein Landesverband oder eine Selbsthilfekontaktstelle in Sachsen Geld für ein Projekt beantragen möchte, muss der Antrag direkt an die IKK classic in Dresden geschickt werden.
Wichtig:
Der Antrag muss vor Beginn des Projekts gestellt werden – spätestens bis zum 31.12. des Jahres, in dem die Förderung gewünscht ist.
Ihre Ansprechpartnerin bei der IKK classic ist:
Marita Kaps
✉️ marita.kaps@ikk-classic.de
📍 Tannenstraße 4 b, 01099 Dresden
📞 Telefon: 0351 4292-415042
📠 Fax: 0800 455 8888 553
Zu den Antragsunterlagen
Selbsthilfegruppen:
Antragsformular Projektförderung Selbsthilfegruppen (PDF)
Selbsthilfeorganisationen:
Antragsformular Projektförderung Landesverbände und -Organisationen der Selbsthilfe (PDF)
Selbsthilfekontaktstellen:
Antragsformular Projektförderung Selbsthilfekontaktstellen (PDF)
Achtung: Nur für Landesverbände und -organisationen.
Projektanträge können von Landesverbänden und -organisationen ganzjährig direkt bei der BARMER, der DAK-Gesundheit und der Techniker Krankenkasse (TK) eingereicht werden.
Die KNAPPSCHAFT arbeitet eng mit Selbsthilfegruppen und -organisationen zusammen. Auf der Webseite der KNAPPSCHAFT finden Sie alle Dokumente für Förderanträge.
Soziale Pflegeversicherung
Die Selbsthilfeförderung bezogen auf Pflege ist durch „Das Elfte Buch Sozialgesetzbuch – Soziale Pflegeversicherung“ festgeschrieben. Die finanzielle Förderung der gemeinschaftlichen Selbsthilfe im Rahmen der Sozialen Pflegeversicherung dient Selbsthilfegruppen, -organisationen und -kontaktstellen, die sich die Unterstützung von pflegebedürftigen Menschen, von Personen mit erheblichem allgemeinem Betreuungsbedarf sowie deren Angehörigen und Nahestehenden verschrieben haben.
Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Webseite der NAKOS.
Kommunen und Landkreise
Einige Kommunen und Landkreise in Sachsen unterstützen Selbsthilfegruppen durch finanzielle Förderung. Sowohl gesundheitsbezogene als auch soziale Selbsthilfegruppen können diese Förderung beantragen. Antragsverfahren und Förderhöhen sind sehr unterschiedlich, wenden Sie sich deshalb bitte an Ihre örtliche Selbsthilfekontaktstelle und erfragen Sie die Details dieser freiwilligen Leistungen durch die öffentliche Hand.
Organisationen & Stiftungen
Die Aktion Mensch gibt Geld für gute Projekte.
Dieses Geld kommt von einer Soziallotterie, bei der Menschen Lose kaufen.
Jedes Jahr hilft die Aktion Mensch mit dem Geld bei bis zu 8.500 Projekten.
Die Projekte sollen Menschen helfen, zum Beispiel:
Menschen mit Behinderung,
Kindern und Jugendlichen,
oder Menschen mit großen sozialen Problemen.
Auf der Internetseite von Aktion Mensch gibt es Hilfen, zum Beispiel:
„Förderfinder“: Er hilft, das passende Förderangebot für die eigene Idee zu finden.
„Schnell-Check“: Damit kann man schnell prüfen, ob die eigene Idee gefördert werden kann.
Alle wichtigen Infos gibt es auf der Internetseite von Aktion Mensch.
Dort steht alles über die Programme, wie man Geld beantragen kann und wer Hilfe bekommen kann.
Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) hilft Menschen, die sich freiwillig engagieren.
Sie unterstützt vor allem Regionen, in denen es weniger Angebote gibt – zum Beispiel auf dem Land.
Dafür gibt es ein kleines Förderprogramm, mit dem man Geld für Projekte bekommen kann.
Die DSEE bietet auch Online-Seminare und Beratung an.
Alle Infos gibt es auf der Internetseite der DSEE.
Auf der Internetseite vom Bundesverband Deutscher Stiftungen gibt es ein Online-Portal für Stiftungen.
Dort finden Sie eine kostenlose Datenbank.
Mit dieser Datenbank kann man Stiftungen in ganz Deutschland suchen.
Zum Beispiel:
Geben Sie das Wort „Selbsthilfe“ in das Suchfeld ein.
Dann sehen Sie Stiftungen, die Selbsthilfegruppen oder ähnliche Einrichtungen unterstützen.
