Förderung von Selbsthilfe

Gesetzliche Kranken­versicherung 

Die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) unterstützen die Aktivitäten der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe seit vielen Jahren. Gefördert werden Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen bzw. Landesverbände und Selbsthilfekontaktstellen. Die gesetzliche Grundlage zur Förderung der Selbsthilfe bildet der § 20h SGB V.

Im Leitfaden zur Selbsthilfeförderung (letzte Fassung vom 21.10.2022, gültig seit 1.1.2023) stehen die Fördergrundsätze des GKV-Spitzenverbandes. Grundsätzlich wird zwischen der kassenartenübergreifenden Pauschalförderung und der kassenindividuellen Projektförderung unterschieden.

Kassenübergreifende Pauschalförderung

Alle Anträge von Selbsthilfeorganisationen sind an den vdek (Verband der Ersatzkassen) zu richten.

Die Selbsthilfekontaktstellen und die Landesselbsthilfekontaktstelle richten ihre Anträge an die IKK classic.

Die Anträge der Selbsthilfegruppen werden den kreisfreien Städten und Landkreisen zugeordnet. Die Gruppen werden anteilig auf die AOK PLUS, die IKK classic und die BKK Mitte verteilt.

Landkreis / StadtZuständigkeit
LK NordsachsenAOK PLUS
LK Sächsische Schweiz-OsterzgebirgeAOK PLUS
LK LeipzigAOK PLUS
Stadt ChemnitzAOK PLUS
Stadt DresdenAOK PLUS
LK BautzenAOK PLUS
LK ErzgebirgeAOK PLUS
LK GörlitzAOK PLUS
Stadt LeipzigAOK PLUS
LK Meißenvdek
LK Mittelsachsenvdek
LK VogtlandBKK Mitte
LK ZwickauIKK classic

Um für die Förderung berücksichtigt zu werden, reichen Sie einen vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag fristgerecht im Original bis zum 31. Januar 2025 ein. Anträge, die nach dem 31.01. des Förderjahres eingehen, führen zur Ablehnung.

Denken Sie bitte auch daran, den Nachweis über die Verwendung der Fördermittel des Vorjahres bis 31.01.2025 einzureichen.

Das ist Voraussetzung (außer bei Erstantrag) für die neue Förderung.

Bitte nutzen Sie für die Zusendung der Unterlagen die Postadresse in Dresden, die auf dem Antrag vermerkt ist. Die auf dem Formular zum Nachweis über die Mittelverwendung angegebene Adresse in Chemnitz ist für die neue Förderperiode nicht mehr aktuell.

Um den Förderprozess möglichst reibungslos zu gestalten, ist es wichtig, dass beide Unterlagen (Nachweis über die Mittelverwendung der Pauschalförderung 2024 und Antrag auf Pauschalförderung 2025) zusammen versendet werden, da dies die Zuordnung enorm erleichtert.

Kommunen und Landkreise

Einige Kommunen und Landkreise in Sachsen unterstützen Selbsthilfegruppen durch finanzielle Förderung. Sowohl gesundheitsbezogene als auch soziale Selbsthilfegruppen können diese Förderung beantragen. Antragsverfahren und Förderhöhen sind sehr unterschiedlich, wenden Sie sich deshalb bitte an Ihre örtliche Selbsthilfekontaktstelle und erfragen Sie die Details dieser freiwilligen Leistungen durch die öffentliche Hand.

Zu Selbsthilfekontaktstellen Sachsen

Soziale Pflegeversicherung

Die Selbsthilfeförderung bezogen auf Pflege ist durch „Das Elfte Buch Sozialgesetzbuch – Soziale Pflegeversicherung“ festgeschrieben. Die finanzielle Förderung der gemeinschaftlichen Selbsthilfe im Rahmen der Sozialen Pflegeversicherung dient Selbsthilfegruppen, -organisationen und -kontaktstellen, die sich die Unterstützung von pflegebedürftigen Menschen, von Personen mit erheblichem allgemeinem Betreuungsbedarf sowie deren Angehörigen und Nahestehenden verschrieben haben.

Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Webseite der NAKOS.