Förderung von Selbsthilfe

Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfekontaktstellen können in Sachsen bei verschiedenen Institutionen finanzielle Unterstützung beantragen.

Gesetzliche Kranken­versicherung Grundlegende Informationen

Die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) unterstützen seit vielen Jahren die Selbsthilfe rund um das Thema Gesundheit.

Geld bekommen:

  1. Selbsthilfegruppen
  2. Selbsthilfeorganisationen oder Landesverbände
  3. Selbsthilfekontaktstellen

Die Grundlage dafür steht im Gesetz: § 20h SGB V.
Im sogenannten Leitfaden zur Selbsthilfeförderung (Fassung vom 16. Juni 2025, gültig ab 1.1.2026) sind die Regeln für die Förderung genau erklärt.

Es gibt zwei Arten der Förderung durch die Gesetzlichen Krankenkassen:

  1. Kassenartenübergreifende Pauschalförderung: Geld für für regelmäßige Arbeit

Das ist ein  Zuschuss für originäre, selbsthilfebezogene Aufgaben und regelmäßig wiederkehrende Aufwendungen in der alltäglichen gesundheitsbezogenen
Selbsthilfearbeit. 

  1. Kassenindividuelle Projektförderung: Geld für besondere Vorhaben 

Bei einem Projekt handelt es sich um eine gezielte, zeitlich und inhaltlich begrenzte Maßnahme oder Aktivität, die über die tägliche Selbsthilfearbeit hinausgeht. 

Der Transparenzbericht der gesetzlichen Krankenkassen informiert, in welcher Höhe Fördermittel an die Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfekontaktstellen in Sachsen bewilligt und ausgezahlt wurden. 

Download Transparenzbericht 2025

Barrierefreiheit

Die Formulare verfügen über eine automatische Rechenfunktion und können digital ausgefüllt werden. Damit diese Funktion richtig funktioniert, benötigen Sie auf Ihrem Computer das aktuelle Programm „Adobe Acrobat Reader“

Befindet sich auf dem Computer das aktuelle Programm „Adobe Acrobat Reader"?

Die PDF-Formulare sind beschreibbar und barrierefrei.

Abgabefrist 

Um für die Förderung berücksichtigt zu werden, reichen Sie einen vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag fristgerecht im Original bis zum 31. Januar 2026 ein. 
Bei fehlender Information zu verspäteter Abgabe, werden Anträge mit Posteingangsstempel ab dem 2. Februar 2026 abgelehnt.


Denken Sie bitte auch daran, den Nachweis über die Verwendung der Fördermittel des Vorjahres bis 31.01.2026 einzureichen. Dies ist Voraussetzung (außer bei Erstantrag) für die neue Förderung. 

 

Kassenübergreifende Pauschalförderung der GKV Ansprechpersonen und Formulare | Antragsfrist für 2026 vorbei

Alle Anträge von Selbsthilfeorganisationen sind an den vdek (Verband der Ersatzkassen) zu richten.

Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek)
z.H. Katrin Brendler
Glacisstraße 4
01099 Dresden

Telefon: 0351 876 55 38
Mail: katrin.brendler(at)vdek.com

 

Download barrierefreies Antragsformular Pauschalförderung 2026 für Selbsthilfeorganisationen.

Die Selbsthilfekontaktstellen und die Landesselbsthilfekontaktstelle richten ihre Anträge an die IKK classic.

IKK Classic
z.H. Marita Kaps
Tannenstraße 4b
01099 Dresden

Telefon: 0351 4292 415042
Mail: marita.kaps(at)ikk-classic.de

 

Download barrierefreies Antragsformular Pauschalförderung 2026 für Selbsthilfekontaktstellen.

Die Anträge der Selbsthilfegruppen werden den kreisfreien Städten und Landkreisen zugeordnet. Die Gruppen werden anteilig auf die AOK PLUS, die IKK classic, den vdek und die BKK Mitte verteilt.

Landkreis / StadtZuständigkeitKontakt
Landkreis NordsachsenAOK PLUS

AOK PLUS – Die
Gesundheitskasse für Sachsen
und Thüringen

Fachbereich Gesundheit fördern
z. H. Ute Milczynski

PKZ: 9113-GF
Müllerstraße 42
09113 Chemnitz

Telefon: 0800 10590-80255
Mail: ute.milczynski(at)plus.aok.de 

Landkreis Sächsische Schweiz-OsterzgebirgeAOK PLUS
Landkreis LeipzigAOK PLUS
ChemnitzAOK PLUS
DresdenAOK PLUS
Landkreis BautzenAOK PLUS
ErzgebirgskreisAOK PLUS
Landkreis GörlitzAOK PLUS
LeipzigAOK PLUS
Landkreis Meißenvdek

Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek)
z.H. Katrin Brendler
Glacisstraße 4
01099 Dresden

Telefon: 0351 876 55 38
Mail: katrin.brendler(at)vdek.com

Landkreis Mittelsachsenvdek
VogtlandkreisBKK Mitte

BKK Landesverband Mitte
z.H. Armin Vogel
Ernst-Reuter-Platz 3-5
10587 Berlin

Telefon: 030 383907-12
Mail: armin.vogel(at)bkkmitte.de

Landkreis ZwickauIKK classic

IKK Classic
z.H. Marita Kaps
Tannenstraße 4b
01099 Dresden

Telefon: 0351 4292-415042
Mail: marita.kaps(at)ikk-classic.de

 

Download barrierefreies Antragsformular Pauschalförderung 2026 für Selbsthilfegruppen.

 

Download barrierefreie Ausfüllhilfe zum Antrag auf kassenartenübergreifende Pauschalförderung für Selbsthilfegruppen (SHG) in Sachsen

Kassenindividuelle Projektförderung der GKV Ansprechpersonen und Antragsformulare | Ganzjährig möglich

Antrag stellen

Sie können bei der AOK PLUS das ganze Jahr über einen Antrag stellen. Aber: Der Antrag muss spätestens 4 Wochen vor Beginn Ihres Projekts bei der AOK PLUS sein.

Wie viel Geld Sie bekommen, entscheidet die AOK PLUS nach bestimmten Regeln. Dabei wird geprüft, ob Ihr Projekt zu den Förderregeln passt und wie viel Geld im Jahr noch zur Verfügung steht.

Nachweis über die Verwendung des Geldes (Mittelnachweis)

Wenn Ihr Antrag bewilligt wurde, bekommen Sie mit dem Zusageschreiben auch ein Formular für den Mittelnachweis.
Bitte füllen Sie das Formular vollständig aus, lassen Sie es von zwei berechtigten Personen unterschreiben und senden Sie es im Original spätestens 8 Wochen nach Projektende zusammen mit einem Projektbericht an die AOK PLUS zurück.

Wenn Sie den Nachweis nicht abgeben, kann das dazu führen, dass Sie für neue Projekte kein Geld mehr bekommen.

Wie Sie den Antrag einreichen

Die Antragsformulare können Sie am Computer ausfüllen und speichern. Danach drucken Sie das Formular aus und lassen es von zwei berechtigten Personen unterschreiben.
Schicken Sie den Antrag dann per Post oder geben Sie ihn in einer AOK PLUS-Filiale in Ihrer Nähe ab.

Förderschwerpunkte

Deshalb unterstützt die Krankenkasse vor allem diese Themen bei Selbsthilfe-Projekten:

  • Junge Selbsthilfe: Gruppen und Angebote für junge Menschen

  • Selbsthilfe mit Blick auf die Region: Projekte, die zu den besonderen Bedürfnissen vor Ort passen

  • Mehr Wissen und Fähigkeiten in der Selbsthilfe: Zum Beispiel Schulungen oder Fortbildungen

  • Neue Wege zur Selbsthilfe: Ideen, wie mehr Menschen erreicht werden können

  • Digitale Selbsthilfe: Unterstützung über Internet, Apps oder Online-Treffen

  • Selbsthilfe für Familien: Angebote für ganze Familien oder Angehörige

 

Antrag Projektförderung Sachsen für 2026 (PDF-Formular)

 

Wir bitten darum, die Ausfüllhilfe zum Antrag gründlich zu lesen:

Ausfüllhilfe für Anträge Projektförderung Sachsen 2026 (PDF)

 

Die IKK classic gibt Geld für Projekte an Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfekontaktstellen im ganzen Bundesland Sachsen. Auch Selbsthilfegruppen vor Ort können gefördert werden.

Wenn eine Selbsthilfegruppe, ein Landesverband oder eine Selbsthilfekontaktstelle in Sachsen Geld für ein Projekt beantragen möchte, muss der Antrag direkt an die IKK classic in Dresden geschickt werden.

Wichtig:
Der Antrag muss vor Beginn des Projekts gestellt werden – spätestens bis zum 31.12. des Jahres, in dem die Förderung gewünscht ist.

Ihre Ansprechpartnerin bei der IKK classic ist:
Marita Kaps
✉️ marita.kaps@ikk-classic.de
📍 Tannenstraße 4 b, 01099 Dresden
📞 Telefon: 0351 4292-415042
📠 Fax: 0800 455 8888 553

Zu den Antragsunterlagen

Selbsthilfegruppen:

Antragsformular Projektförderung Selbsthilfegruppen (PDF)

Allgemeine Nebenbestimmungen für die Gewährung von Fördermitteln nach § 20h SGB V (Selbsthilfegruppen) (PDF)

Selbsthilfeorganisationen:

Antragsformular Projektförderung Landesverbände und -Organisationen der Selbsthilfe (PDF)

Selbsthilfekontaktstellen:

Antragsformular Projektförderung Selbsthilfekontaktstellen (PDF)

 

Achtung: Nur für Landesverbände und -organisationen.

Projektanträge können von Landesverbänden und -organisationen ganzjährig direkt bei der BARMER, der DAK-Gesundheit und der Techniker Krankenkasse (TK) eingereicht werden.

Die KNAPPSCHAFT arbeitet eng mit Selbsthilfegruppen und -organisationen zusammen. Auf der Webseite der KNAPPSCHAFT finden Sie alle Dokumente für Förderanträge.

Rentenversicherungen Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland

Die Träger der gesetzlichen Rentenversicherungen fördern die Selbsthilfe auf der Grundlage des § 31 Abs. 1 Nr. 3 SGB VI . Zuwendung erhalten Einrichtungen, die die Rehabilitation fördern bzw. auf dem Gebiet der Rehabilitation forschen.

Vorhaben, die geeignet sind, die Ziele der Rehabilitation zu unterstützen, können gefördert werden. Zuwendungen der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland werden bevorzugt als Projektförderung gewährt.
Zuwendungen in Form von Fördermitteln erhalten gesundheitsbezogene Selbsthilfeorganisationen, Vereine und Selbsthilfegruppen. Gefördert werden Personal- und Sachmittel.

Richtlinie der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland über Zuwendungen

Antragstellung: Homepage | Antragstellung | Deutsche Rentenversicherung (deutsche-rentenversicherung.de)

an:
Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland
Team Forschung und Zuwendungen
Paracelsusstraße 21
06114 Halle (Saale)

Fristen: Zuwendungsanträge sind spätestens am 30. Juni des laufenden Jahres für eine Förderung im Folgejahr einzureichen. Bis zum 31. März des laufenden Jahres ist der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland eine Plangröße mitzuteilen, die Grundlage für die Antragstellung ist.

Mittelanforderung und Verwendungsnachweis: Homepage | Mittelanforderung und Verwendungsnachweis | Deutsche Rentenversicherung (deutsche-rentenversicherung.de)

Fragen im Zusammenhang mit der Beantragung von Zuwendungen beantworten die Mitarbeiterinnen der Deutschen Rentenversicherung.

Weitere Informationen und Kontakt: Homepage | Zuwendungen nach § 31 SGB VI | Deutsche Rentenversicherung (deutsche-rentenversicherung.de)

Soziale Pflegeversicherung

Die Selbsthilfeförderung bezogen auf Pflege ist durch „Das Elfte Buch Sozialgesetzbuch – Soziale Pflegeversicherung“ festgeschrieben. Die finanzielle Förderung der gemeinschaftlichen Selbsthilfe im Rahmen der Sozialen Pflegeversicherung dient Selbsthilfegruppen, -organisationen und -kontaktstellen, die sich die Unterstützung von pflegebedürftigen Menschen, von Personen mit erheblichem allgemeinem Betreuungsbedarf sowie deren Angehörigen und Nahestehenden verschrieben haben.

Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Webseite der NAKOS: https://www.nakos.de/informationen/foerderung/pflege/ 

Förderung durch Kommunen und Landkreise

Einige Kommunen und Landkreise in Sachsen unterstützen Selbsthilfegruppen durch finanzielle Förderung. Sowohl gesundheitsbezogene als auch soziale Selbsthilfegruppen können diese Förderung beantragen. Antragsverfahren und Förderhöhen sind sehr unterschiedlich, wenden Sie sich deshalb bitte an Ihre örtliche Selbsthilfekontaktstelle und erfragen Sie die Details dieser freiwilligen Leistungen durch die öffentliche Hand.

Zu Selbsthilfekontaktstellen Sachsen: https://www.selbsthilfe-sachsen.de/kontaktstellen 

Organisationen & Stiftungen

Die Aktion Mensch gibt Geld für gute Projekte.
Dieses Geld kommt von einer Soziallotterie, bei der Menschen Lose kaufen.
Jedes Jahr hilft die Aktion Mensch mit dem Geld bei bis zu 8.500 Projekten.

Die Projekte sollen Menschen helfen, zum Beispiel:

  • Menschen mit Behinderung,

  • Kindern und Jugendlichen,

  • oder Menschen mit großen sozialen Problemen.

Auf der Internetseite von Aktion Mensch gibt es Hilfen, zum Beispiel:

  • „Förderfinder“: Er hilft, das passende Förderangebot für die eigene Idee zu finden.

  • „Schnell-Check“: Damit kann man schnell prüfen, ob die eigene Idee gefördert werden kann.

Alle wichtigen Infos gibt es auf der Internetseite von Aktion Mensch.
Dort steht alles über die Programme, wie man Geld beantragen kann und wer Hilfe bekommen kann.

Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) hilft Menschen, die sich freiwillig engagieren.
Sie unterstützt vor allem Regionen, in denen es weniger Angebote gibt – zum Beispiel auf dem Land.

Dafür gibt es ein kleines Förderprogramm, mit dem man Geld für Projekte bekommen kann.
Die DSEE bietet auch Online-Seminare und Beratung an.

Alle Infos gibt es auf der Internetseite der DSEE.

Auf der Internetseite vom Bundesverband Deutscher Stiftungen gibt es ein Online-Portal für Stiftungen.
Dort finden Sie eine kostenlose Datenbank.

Mit dieser Datenbank kann man Stiftungen in ganz Deutschland suchen.
Zum Beispiel:
Geben Sie das Wort „Selbsthilfe“ in das Suchfeld ein.
Dann sehen Sie Stiftungen, die Selbsthilfegruppen oder ähnliche Einrichtungen unterstützen.

Die Stiftung fördert die Behindertenselbsthilfe im Freistaat Sachsen. Der Stiftungszweck wird verwirklicht durch Stiftungsleistungen zur Förderung von Vorhaben im Bereich der Behindertenselbsthilfe, insbesondere:

  • zur Vergabe von einmaligen Zuwendungen an Schwerbehinderte, wenn andere Hilfsmöglichkeiten nicht ausreichen, persönliche Notlagen abzuwenden
  • Förderung des Erlernens der Gebärdensprache und des Einsatzes von Dolmetschern für Hör- und Sprachbehinderte,
  • Förderung der Beratung für barrierefreies Bauen,
  • Förderung von Vorhaben der Erwachsenenbildung für schwer geistig und mehrfach behinderte Menschen und ihre Angehörigen,
  • Förderung von Begegnungsmöglichkeiten, insbesondere im Rahmen der Behindertenselbsthilfe.

 

Kontakt

Stiftungsvorstand
Reichstraße 3 | 09112 Chemnitz
Tel.: 0371 57 73 77

Postfach 1345 | 09072 Chemnitz

Mehr Informationen auch auf https://www.behindern.verhindern.sachsen.de/stiftung-otto-perl.html 

Mit dem Sozial- und Förderfonds soll Betroffenen vor Ort, die sich zu einer Selbsthilfegruppe zusammengeschlossen haben, geholfen werden.

Das zur Verfügung gestellte Budget erlaubt regional bzw. lokal begrenzte Fördermaßnahmen, über die in den lokalen Medien berichtet werden sollte. Betroffene und ihre Angehörigen sowie Mitglieder medizinischer und sozialer Berufsgruppen vor Ort sollen als Multiplikatoren angesprochen werden.

Der Sozial- und Förderfonds ist ein strukturbildendes bzw. -stützendes Instrument der Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe.

Antragsfrist: jeweils 30. November des Vorjahres 

 

Die Förderung kann als Strukturhilfe oder als projektbezogene Förderung gewährt werden.

Projektförderung

Bei der Projektförderung haben Sie die Möglichkeit, höhere Fördermittel für ein speziell von Ihrer Gruppe durchgeführtes Projekt zu beantragen. Die Projektförderung gilt nicht für die allgemeine Finanzierung der Selbsthilfegruppe, sondern für zusätzliche Projektvorhaben. Folgende Förderungen sind denkbar:

  • größere öffentliche Aktionen
  • ein Seminar der Selbsthilfegruppe
  • Besuch einer Rehabilitationsklinik

Strukturförderung

Die Strukturförderung gilt für den Neuaufbau und den Ausbau von Selbsthilfestrukturen. Folgende Förderungen sind denkbar:

  • Gründung einer Gruppe (gilt nur für die in im laufenden Jahr gegründeten Gruppen als Starthilfe)
  • Gründung eines Landesverbands
  • Finanzierung von Gruppentherapien und Sportgruppen
  • Verbesserung der Arbeitsstrukturen innerhalb der Gruppe (z.B. Anschaffung eines PCs etc.)

Mehr Informationen: https://www.schlaganfall-hilfe.de/de/fuer-betroffene/so-unterstuetzen-wir/foerderfonds 

Preise und andere Fördermöglichkeiten

Die Ersatzkassen in Sachsen würdigen das besondere, ehrenamtliche Engagement in der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe mit dem Sächsischen Selbsthilfepreis.

Gesucht werden innovative Konzepte, die sich in der Praxis bereits erfolgreich bewähren, ebenso wie vielversprechende Projekte, die noch nicht umgesetzt wurden. Auch Personen, die sich in der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe in Sachsen verdient gemacht haben, können für ihr herausragendes Engagement ausgezeichnet werden.  

Der Selbsthilfepreis will vor allem besondere Ideen, Initiativen und herausragendes Engagement würdigen in Bezug auf:

  • Selbsthilfegruppen oder einer Person
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Selbsthilfe zum Nachahmen
  • Selbsthilfe von jungen und erfahrenen Menschen
  • pflegende Angehörige

Der Preis wird seit 2024 aller 2 Jahre vergeben. Die nächste Ausschreibung wird im Frühjahr 2026 auf der Webseite des vdek veröffentlicht. 

startsocial e. V. ist ein gemeinnütziger Verein, der soziale Initiativen in Deutschland unterstützt, indem er jährlich einen Wettbewerb mit Beratungs-Stipendien durchführt. 

startsocial richtet sich an soziale Initiativen, Projekte oder Ideen, die gesellschaftliche Probleme angehen, Menschen in den Mittelpunkt stellen und ehrenamtliches Engagement einbinden oder fördern.

Es gibt keinen engen thematischen Fokus: Initiativen können z. B. soziale Gerechtigkeit, Gesundheit/Pflege, Inklusion/Teilhabe, Tod / Trauer, nachbarschaftliches Zusammenleben,  Migration, Bildung, Arbeitsmarktfragen oder ähnliche soziale Themen adressieren.

Förderangebot

  • Jedes Jahr werden bis zu 100 Beratungs-Stipendien vergeben, für die sich Initiativen bewerben können.
  • Die Bewerbungsphase für 2026 läuft vom 5. Mai bis 10. Juli 2026.
  • Das Programm umfasst eine viermonatige Begleitung der ausgewählten Initiativen durch jeweils zwei ehrenamtliche Coaches aus Wirtschaft, Non-Profit-Bereich oder öffentlichem Sektor.

Inhalte und Leistungen

Während des Stipendiums profitieren die Initiativen von: 

  • Beratung und Coaching: Fach- und strategische Unterstützung durch erfahrene Coaches.
  • Workshops und Netzwerkangeboten: Teilnahme an Veranstaltungen zur Weiterbildung und Vernetzung mit anderen Engagierten.
  • Individuelle Rückmeldungen zur Bewerbung: Jede Initiative erhält auch bei Nicht-Erhalt eines Stipendiums konstruktives, schriftliches Feedback durch Jurymitglieder.

Preisverleihung und Anerkennung

  • Nach Abschluss der Coaching-Phase werden 25 Initiativen in einer Bundesauswahl benannt.
  • Auf einer feierlichen Preisverleihung erhalten sieben Initiativen Geldpreise, die insgesamt 35.000 Euro ausmachen (z. B. 7 × 5.000 €).
  • Die Teilnahme am Wettbewerb wird als Qualitäts- und Sichtbarkeitsmerkmal ehrenamtlicher Initiativen wahrgenommen und bietet Zugänge zu weiteren Unterstützungs- und Alumni-Netzwerken.

Teilnahmevoraussetzungen

  • Teilnehmen können Einzelpersonen, Teams, Initiativen oder Organisationen mit einer Adresse in Deutschland.
  • Es ist keine bestimmte Rechtsform oder Gemeinnützigkeit erforderlich.
  • Für eine erneute Bewerbung ist lediglich ein neuer Beratungsbedarf gegenüber früheren Teilnahmen nötig.

Mehr Informationen auf https://startsocial.de/