Gesetzliche Krankenversicherung
Die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) unterstützen seit vielen Jahren die Selbsthilfe rund um das Thema Gesundheit.
Geld bekommen:
- Selbsthilfegruppen
- Selbsthilfeorganisationen oder Landesverbände
- Selbsthilfekontaktstellen
Die Grundlage dafür steht im Gesetz: § 20h SGB V.
Im sogenannten Leitfaden zur Selbsthilfeförderung (Stand: 21.10.2022, gültig ab 1.1.2023) sind die Regeln für die Förderung genau erklärt.
Es gibt zwei Arten der Förderung:
- Pauschalförderung – Geld für die regelmäßige Arbeit
- Projektförderung – Geld für besondere Vorhaben
Mit der Projektförderung (auch „krankenkassenindividuelle Förderung“ genannt) werden besondere Selbsthilfe-Projekte unterstützt.
Diese Projekte:
- haben ein klares Thema und dauern nur eine bestimmte Zeit
- sind mehr als die tägliche, normale Selbsthilfearbeit
- sind nicht Teil der üblichen Aufgaben, die regelmäßig gemacht werden
Kassenübergreifende Pauschalförderung Die Antragsfrist Pauschalförderung für 2025 ist beendet.
Wenn Sie im Jahr 2026 Geld (Förderung) bekommen möchten, müssen Sie den Antrag vollständig ausfüllen, unterschreiben und bis spätestens 31. Januar 2026 im Original abgeben. Anträge, die nach dem 31. Januar ankommen, werden abgelehnt.
Bitte denken Sie auch daran: Wenn Sie im letzten Jahr schon Förderung bekommen haben, müssen Sie bis zum 31. Januar 2026 zeigen, wofür Sie das Geld verwendet haben (Nachweis über die Verwendung von Fördermitteln).
Das ist nötig – außer wenn Sie zum ersten Mal einen Antrag stellen.
Kassenindividuelle Projektförderung
Antrag stellen
Sie können bei der AOK PLUS das ganze Jahr über einen Antrag stellen. Aber: Der Antrag muss spätestens 4 Wochen vor Beginn Ihres Projekts bei der AOK PLUS sein.
Wie viel Geld Sie bekommen, entscheidet die AOK PLUS nach bestimmten Regeln. Dabei wird geprüft, ob Ihr Projekt zu den Förderregeln passt und wie viel Geld im Jahr noch zur Verfügung steht.
Nachweis über die Verwendung des Geldes (Mittelnachweis)
Wenn Ihr Antrag bewilligt wurde, bekommen Sie mit dem Zusageschreiben auch ein Formular für den Mittelnachweis.
Bitte füllen Sie das Formular vollständig aus, lassen Sie es von zwei berechtigten Personen unterschreiben und senden Sie es im Original spätestens 8 Wochen nach Projektende zusammen mit einem Projektbericht an die AOK PLUS zurück.
Wenn Sie den Nachweis nicht abgeben, kann das dazu führen, dass Sie für neue Projekte kein Geld mehr bekommen.
Wie Sie den Antrag einreichen
Die Antragsformulare können Sie am Computer ausfüllen und speichern. Danach drucken Sie das Formular aus und lassen es von zwei berechtigten Personen unterschreiben.
Schicken Sie den Antrag dann per Post oder geben Sie ihn in einer AOK PLUS-Filiale in Ihrer Nähe ab.
Förderschwerpunkte
Deshalb unterstützt die Krankenkasse vor allem diese Themen bei Selbsthilfe-Projekten:
Junge Selbsthilfe: Gruppen und Angebote für junge Menschen
Selbsthilfe mit Blick auf die Region: Projekte, die zu den besonderen Bedürfnissen vor Ort passen
Mehr Wissen und Fähigkeiten in der Selbsthilfe: Zum Beispiel Schulungen oder Fortbildungen
Neue Wege zur Selbsthilfe: Ideen, wie mehr Menschen erreicht werden können
Digitale Selbsthilfe: Unterstützung über Internet, Apps oder Online-Treffen
Selbsthilfe für Familien: Angebote für ganze Familien oder Angehörige
Link zum Antrag Projektförderung Sachsen für 2025 (PDF-Formular zum Ausfüllen).
Die IKK classic gibt Geld für Projekte an Selbsthilfe-Organisationen und Selbsthilfe-Kontaktstellen im ganzen Bundesland Sachsen. Auch Selbsthilfegruppen vor Ort können gefördert werden.
Wenn eine Selbsthilfegruppe, ein Landesverband oder eine Selbsthilfe-Kontaktstelle in Sachsen Geld für ein Projekt beantragen möchte, muss der Antrag direkt an die IKK classic in Dresden geschickt werden.
Wichtig:
Der Antrag muss vor Beginn des Projekts gestellt werden – spätestens bis zum 31.12. des Jahres, in dem die Förderung gewünscht ist.
Ihre Ansprechpartnerin bei der IKK classic ist:
Marita Kaps
✉️ marita.kaps@ikk-classic.de
📍 Tannenstraße 4 b, 01099 Dresden
📞 Telefon: 0351 4292-415042
📠 Fax: 0800 455 8888 553
Zu den Antragsunterlagen
Selbsthilfegruppen: Zum Downoad der allgemeinen Antragsunterlagen für Selbsthilfegruppen (ZIP-komprimierter Ordner)
Selbsthilfeorganisationen: Zum Download der Antragsunterlagen Projektförderung für Selbsthilfeorganisationen (PDF)
Selbsthilfekontaktstellen: Zum Download der Antragsunterlagen Projektförderung für Selbsthilfekontaktstellen (PDF)
Achtung: Nur für Landesverbände und -organisationen.
Projektanträge können von Landesverbänden und -organisationen ganzjährig direkt bei der BARMER, der DAK-Gesundheit und der Techniker Krankenkasse (TK) eingereicht werden.
Die KNAPPSCHAFT eng mit Selbsthilfegruppen und -organisationen zusammen. Auf der Webseite der KNAPPSCHAFT finden Sie alle Dokumente für Förderanträge.
Soziale Pflegeversicherung
Die Selbsthilfeförderung bezogen auf Pflege ist durch „Das Elfte Buch Sozialgesetzbuch – Soziale Pflegeversicherung“ festgeschrieben. Die finanzielle Förderung der gemeinschaftlichen Selbsthilfe im Rahmen der Sozialen Pflegeversicherung dient Selbsthilfegruppen, -organisationen und -kontaktstellen, die sich die Unterstützung von pflegebedürftigen Menschen, von Personen mit erheblichem allgemeinem Betreuungsbedarf sowie deren Angehörigen und Nahestehenden verschrieben haben.
Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Webseite der NAKOS.
Kommunen und Landkreise
Einige Kommunen und Landkreise in Sachsen unterstützen Selbsthilfegruppen durch finanzielle Förderung. Sowohl gesundheitsbezogene als auch soziale Selbsthilfegruppen können diese Förderung beantragen. Antragsverfahren und Förderhöhen sind sehr unterschiedlich, wenden Sie sich deshalb bitte an Ihre örtliche Selbsthilfekontaktstelle und erfragen Sie die Details dieser freiwilligen Leistungen durch die öffentliche Hand.
Organisationen & Stiftungen
Die Aktion Mensch gibt Geld für gute Projekte.
Dieses Geld kommt von einer Soziallotterie, bei der Menschen Lose kaufen.
Jedes Jahr hilft die Aktion Mensch mit dem Geld bei bis zu 8.500 Projekten.
Die Projekte sollen Menschen helfen, zum Beispiel:
Menschen mit Behinderung,
Kindern und Jugendlichen,
oder Menschen mit großen sozialen Problemen.
Auf der Internetseite von Aktion Mensch gibt es Hilfen, zum Beispiel:
„Förderfinder“: Er hilft, das passende Förderangebot für die eigene Idee zu finden.
„Schnell-Check“: Damit kann man schnell prüfen, ob die eigene Idee gefördert werden kann.
Alle wichtigen Infos gibt es auf der Internetseite von Aktion Mensch.
Dort steht alles über die Programme, wie man Geld beantragen kann und wer Hilfe bekommen kann.
Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) hilft Menschen, die sich freiwillig engagieren.
Sie unterstützt vor allem Regionen, in denen es weniger Angebote gibt – zum Beispiel auf dem Land.
Dafür gibt es ein kleines Förderprogramm, mit dem man Geld für Projekte bekommen kann.
Die DSEE bietet auch Online-Seminare und Beratung an.
Alle Infos gibt es auf der Internetseite der DSEE.
Auf der Internetseite vom Bundesverband Deutscher Stiftungen gibt es ein Online-Portal für Stiftungen.
Dort finden Sie eine kostenlose Datenbank.
Mit dieser Datenbank kann man Stiftungen in ganz Deutschland suchen.
Zum Beispiel:
Geben Sie das Wort „Selbsthilfe“ in das Suchfeld ein.
Dann sehen Sie Stiftungen, die Selbsthilfegruppen oder ähnliche Einrichtungen unterstützen.